Bebauungsrecht läst grüßen!

Nach dem ich meine Hecke so schön eingebuddelt hatte, kam nach kurzer Zeit ein Nachbar und meinte, das die zu dicht an der Grundstücksgrenze steht. Also hab ich mal nachgelesen und folgendes herausgefunden:

Hecken

Bei der Anpflanzung einer Hecke kommt es im Hinblick auf den Grenzabstand nicht auf die Art der Hecke, sondern ausschließlich auf die spätere Höhe der Hecke an. Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber dem Nachbargrundstück grundsätzlich folgende Abstände einzuhalten:

25 cm mit Hecken bis zu 1,00 m Höhe,
50 cm mit Hecken bis zu 1,50 m Höhe,
75 cm mit Hecken bis zu 2,00 m Höhe.
Bei Hecken über 2,0 m Höhe erhöht sich der einzuhaltende Grenzabstand um das Maß der Mehrhöhe zuzüglich 75 cm. Bei einer z.B. 2,5 m hohen Hecke ist somit ein Grenzabstand von 1,25 m einzuhalten.

Zu finden ist das Ganze hier.

Also musste ich meine Hecke noch einmal um 25cm versetzen.

War Spass im Schlamm.

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